Montag, Oktober 10, 2005

ALG II

Mit der Pauschalisierten Regelleistung muss der Lebensunterhalt bestritten werden, soweit das SGB II (Sozialgesetzbuch II) nicht weitere Leistungen (Mehrbedarfe, Einmalsonderleistungen, Kosten der Unterkunft und Heizung) vorsieht.
Die Regelleistung umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie im vertretbaren Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben (§20 Abs.1 SGB II). Die Aufteilung der von der Regelleistung erfassten Bedarfe sieht ungefähr so aus:












































BedarfAnteil (%)Anteil (€)
Nahrung, Getränke, Tabakwaren ca. 38% ca. 131€
Bekleidung, Schuhe ca. 10% ca. 34,50€
Wohnung (ohne Mietkosten), Strom ca. 8% ca. 28€
Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte ca. 8% ca. 28€
Gesundheitspflege ca. 4% ca. 14€
Verkehr ca. 6% ca. 21€
Telefon, Telefax ca. 6% ca. 21€
Freizeit, Kultur ca. 11% ca. 38€
Beherbungs- und Gastättenleistungen ca. 3% ca. 10,50€
Sonstige Waren und Dienstleistungen ca. 6% ca. 21€

Das ist die offizielle Zusammensetzung des Arbeitslosengeldes II. Die €-Anteile habe ich ausgerechnet und gerundet. Wer bitte denkt sich denn so etwas aus? Was sind eigentlich Beziehungen zur Umwelt? Sehr nett ist auch die Formulierung "Verkehr", das könnte man schließlich auch anders verstehen.